13.11.07
Hopp gegen den Rest der Welt -
Juristisches Licht ins Dunkle der Fußballoligarchie
 
Autor: Henning Hildebrandt

Die Machenschaften des Herrn Dietmar Hopp, seines Zeichens einer der reichsten Männer Deutschlands, Gründer des Software-Unternehmens SAP und mittlerweile vieldiskutierter Förderer der TSG Hoffenheim, führten zu einem verbalen Ringkampf zwischen Mainz und Hoffenheim. Der Mainzer Manager Christian Heidel äußerte seinen Unmut in Richtung Hopp und dessen kostspieligen Siegeszug durch die grüne Fußballlandschaft.

Geld schießt doch Tore.

Trotz aller spektakulären Temporär-Erfolge kleinerer ärmerer Vereine beweist der konstante Erfolg reicher Clubs in Deutschland und vor allem in Europa das Fundament dieser polemischen Äußerung. Und im Subtext die neidvolle Antipathie gegen die Großen des Geschäfts. Denn trotz aller Tradition: Ein bisschen mehr Geld hätte wohl jeder Manager gerne. Besonders brisant wird dieses Thema, wenn der gestiegene Finanzhaushalt nicht auf langjähriger Festgeldkonto-Beharrlichkeit beruht, sondern dem vermögensrechtlichen Kalkül eines Einzelnen zu verdanken ist.

Dietmar Hopp, Mäzen der TSG und als solcher ungeliebter Gast in fremden Stadien, ist des deutschen Fußballidealismus’ ungeliebtes Kind. Hoffenheim werde über kurz oder lang allen Fahrstuhlmannschaften einen Platz an der Erstligasonne rauben. Und das nicht durch kontinuierliche Jugendförderung sondern durch fiese Geldscheffelei des ersten deutschen Fußball-Oligarchens namens Hopp, der gar freimündig zu behaupten wagt, dass „sein“ Verein in Zukunft im Vergleich zu allen anderen Profivereinen die meisten Nationalspieler stellen werde. Ein vermeintlicher Schlag ins Gesicht aller Etablierten des Sports. Die Äußerungen hat der Hobbygolfer und als solcher schon Unsympath des Fußballproletariats zwar bereits zu revidieren versucht, dennoch bleibt der fade Beigeschmack eines Retorten-Vereins in den Köpfen der Horchenden.

Hopp, der Mäzen der TSG

Vielfach wird Hopp als Mäzen der TSG benannt. Aber was heißt das eigentlich? Es heißt, dass der reiche Dietmar ohne Anspruch auf Gegenleistung mit Geld das Finanzgebaren seines Lieblingsvereins fördert. Er ist weder Inhaber, noch Geschäftsführer des Provinzvereins, der als Aufsteiger binnen kürzester Zeit zum Hassobjekt aller Zweitligisten avanciert ist. 20 Millionen in Neueinkäufe wurden investiert, Brasilianer verpflichtet und vermeintlich erstligareifes Material in die Aufstiegsschlacht in vorderste Front gestellt. Verfluchtes kapitalgeiles Hoffenheim. Ihr spielt mit und schießt mit Gewehren auf mit Pfeil und Bogen bewaffnete ehrliche Mitstreiter. „Glazereske“ Zustände im Ambramowitsch-Style. Unarten, die man doch nur von der Insel zu kennen glaubte. Ein juristischer Ausflug über die Grenzen soll Licht in die Oligarchie im Rasensport bringen.

Der Fußball im Sumpf des Kommerz’

Die kleine Reise führt zunächst einmal über Brüssel und Lausanne nach Luxemburg und zurück. Die Europäische Kommission wurde anno 2002 zur Entscheidung eines langjährigen Rechtsstreits zwischen der UEFA und der ENIC (English National Company), einer Investmentgesellschaft, die mehrheitlich drei Fußballvereine beherrschte, genötigt. Grund dafür war, dass sich sowohl AEK Athen, Slavia Prag als auch Vicenzza Calcio für den UEFA-Cup 1997/98 qualifizierten. Obwohl ein Aufeinandertreffen dieser drei im Mehrfachbesitz der ENIC befindlichen Mannschaften nicht drohte, fügte die UEFA ein Reglement betreffend die Integrität der Klubwettbewerbe ein, wodurch in Konsequenz der griechische Vertreter auf seine Teilnahme am Wettbewerb verzichten musste. Die Kommission sah darin kein marktmissbräuchliches Verhalten der UEFA, bestätigte insofern die schiedsgerichtliche Entscheidung des CAS (Court of Arbitration for Sports) und bewertete die Regelung des Fußballverbandes als verhältnismäßiges Statut zur Aufrechterhaltung der Integrität und der Glaubwürdigkeit des sportlichen Wettbewerbs.

Die 50%+1-Klausel der DFL und des DFB

Was hat dies nun mit Hopp, Hoffenheim und Heuschrecken im Fußball gemein? Die Frage klärt sich, betrachtet man den Zusatz der Kommission, wonach einzelstaatliche Verbandsregelungen zulässig sind, die „even stricter than the UEFA-rule“ sind. In Deutschland wurde als Maßnahme gegen die zunehmende Wettbewerbsverzerrungs- und Manipulationsgefahr durch die Beteiligung privater Investoren an Fußballkapitalgesellschaften die 50%+1-Klausel erschaffen. Diese europa- und wettbewerbsrechtlich fragwürdige Regelung besagt, dass eine ausgegliederte Kapitalgesellschaft nur eine Lizenz erhält, sofern der Fußballverein („Mutterverein“) über eine eigene Fußballabteilung verfügt und mehrheitlich durch 50% plus einen Stimmanteil in der Versammlung der Anteilseigner verfügt. Eine Ausnahme dazu besteht im Falle einer KGaA unter bestimmten Voraussetzungen und in den Fällen, in denen ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren den Verein ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Eine Anwendungsausnahme, die auf die ehemalige Werksmannschaft des TSV Bayer Leverkusens zugeschnitten wurde, damit diese weiterhin in der Hand des Mäzens Bayer AG verbleiben durfte, und daher den Begriff „Lex Leverkusen“ trägt.

Für den reichen Dietmar heißt dies, dass er nicht unter die Regel der DFL bzw. des DFB fällt, da er zwar als geldspeiender Förderer, nicht jedoch als Anteilseigner des Vereins auftritt. Aus wettbewerbsrechtlichen juristischen Erwägungen ist sein Verhalten daher nicht zu beanstanden. Der Verfall des ehrlichen Aufstiegs eines Clubs gegenüber dem gekauften Erfolg auf der Basis geldpotenter Hobbyisten ist lediglich aus ideellen Gründen fragwürdig.

Andere Fälle der Alleinherrschaft

Doch verglichen mit den ganz Bösen ist Hopp eher ein kleiner Fisch. Und dennoch wird hierzulande gerne der Vergleich mit den Parade-Oligarchen Abramowitsch und Glazer gezogen. Also, ab über die Grenze ins Vereinigte Königreich.

Nachdem Roman Abramowitsch’ Interesse am Fußball durch die Ereignisse während der WM 2002 gestiegen ist, entschloss sich der gutbetuchte russische Öl-Milliardär einen Verein seiner Wahl zu kaufen, um in diesen ordentlich zu investieren. „Pimp my club“ war die Rettung des verschuldeten, mittelklassigen Chelsea FC, einem der vielen börsennotierten Vereine in England. Und da in England ein vergleichsweise liberales Wettbewerbssystem vorzufinden ist, in dem die Kapitalgesellschaften ihre Anteile in vollem Umfang auf dem Markt anbieten können, konnte sich der reiche Roman die Aktien des Londoner Clubs aneignen und zum Alleineigentümer aufsteigen. Ein Umstand, der in Deutschland nicht möglich wäre. In England jedoch nach Zustimmung der Monopolies and Mergers Commission (MMC) erlaubt ist.

Daher konnte auch Malcolm Glazer, US-Mogul, seinen zunächst 28-prozentigen Anteil an ManU 2005 um weitere 29 % aufstocken und zum Mehrheitseigner werden. Die übrigen Aktien ersteigerte Glazer im Laufe der Monate, erhielt drei Viertel der Gesamtanteile und nahm den Club von der Börse, um ihn danach durch Zwangsabfindung ganz dem Privateigentum einzuverleiben. Haustiere als des Menschen bester Freund waren gestern, heute kauft man sich einen Verein und spielt Fußball-Manager in der realen Welt.

Da im Februar des Jahres Olympique Lyonnais als erster französischer Verein eine AG wurde, wären auch in Frankreich derartige englische Agreements unter Gentlemen vorbehaltlich der Zustimmung des gesetzlich eingerichteten Verwaltungs- und Aufsichtsrates denkbar.

Und in Deutschland?

Das vergebliche Projekt, Dortmund auch auf dem Parkett und nicht nur auf dem Rasen zu vermarkten, um so bereits frühzeitig auf den Investorenzug aufzuspringen, ist Deutschlands einziges Exempel des Fußball-Aktiengeschäfts. Dass dies nicht den erhofften Erfolg brachte, lag zum einen an der zu hohen Verschuldung bei gleichzeitiger Erfolgsarmut und zum anderen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA) und den deutschen Verbandsregeln. Denn selbst wer alle Aktien besitzt, darf in Deutschland im Gegensatz zu den Regelungen anderswo in Europa nicht über die Geschäftspolitik des Vereins bestimmen. Diese ist damit auch in Dortmund der Borussia Geschäftsführungs GmbH vorbehalten, die dem Fußballverein BVB gehört. Damit entspricht der Verein den statuarischen Vorbehalten der DFL und des DFB, in keinem Falle die Stellung wie ein mehrheitlich beteiligter Gesellschafter an der Kapitalgesellschaft zu verlieren. Investoren hätten damit nicht den Einfluss auf die Vereinsführung wie sie ihn auf der Insel haben. Das gelobte Vaterland stemmt sich eisern dem Kaufrausch der Reichen.

Hopp gegen den Rest der Welt

Daraus geht hervor, dass ein Vergleich Hopps mit den berühmten Investoren auf der Insel und woanders hinkt. Hopp ist lediglich Geldmaschine des Vereins, nicht jedoch wie seine Gegenüber Alleinherrscher über den Kurzpass seiner Spieler. Hopp bewegt sich damit als Mäzen außerhalb der eigentlichen Geschäftspolitik des Vereines, im Rahmen des Rechts. Und doch ist der Sturm der Entrüstung in Teilen Deutschlands nachzuvollziehen: Zum ersten, da sich ein neuer Konkurrent um die vorderen Platzierungen abzeichnet, zum Zweiten aus ideellen Misstrauen gegenüber einer „gecasteten“ neuen Mannschaft. Und zum dritten, da die finanzielle Macht und der Drang des schnellen Erfolges tatsächlich Glazer-Roman-Züge aufweist: Kostspielige Spielertransfers statt zukunftbewusste Jugendförderung.

Mal sehen, was passiert, wenn die Red Bull GmbH sich eine Lokomotive kauft, nach Leipzig rattert und die Salzburger Übernahme-Festspiele nach Deutschland transferieren will. Eine Statutenänderung, die einst zugunsten Red Bulls eingeführt wurde, dürfte im deutschen Recht derartig jedoch nicht möglich sein.

Und so bleibt Hopp der einzige Oligarch im Lande, zwar ohne rechtlichen Herrschaftsanspruch, jedoch mit sehr viel mehr Geld als Mainz und womöglich den meisten anderen 34 Profivereinen. Schießt Geld also Tore, so könnte Hoffenheim tatsächlich in ein paar Jahren zum ernsthaften Konkurrenten von Salomon Bayern und Gazprom Schalke werden. Hopp gegen den Rest der Welt. Spätestens dann wäre die Zeit gekommen für ein FC United of Hoffenheim…Oder auch nicht: Denn Geld schießt Tore und der Erfolg hat viele Freunde.



 
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